Da SINOJUS in erster Linie Beratungsleistungen erbringt, gibt es keine (gesetzlich) vorgegebenen Tarife. In Betracht kommen Vergütungen nach Stundensätzen, in geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar. Die Vergütung richtet sich insbesondere nach den nachgefragten Rechtsgebieten (etwa Wirtschafts-, Umwelt-, Strafrecht).

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot!